- Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr.
- Die Hüpfburg ist für Kinder in einem Alter von min. 4 Jahren und max. 14 Jahren (bzw. Körpergröße 90cm bis 140cm) konzipiert.
- Die maximale Benutzerzahl von 12 Kindern darf nicht überschritten werden.
- Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, sollte vergleichbar sein.
- Das Tragen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen in der Hüpfburg ist nicht erlaubt.
- Speisen und Getränke jeglicher Art sind in der Hüpfburg verboten. (Auch Kaugummi!)
- Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling, Schubsen etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Die Benutzung der Hüpfburg sollte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände erfolgen.
- Es muss darauf geachtet werden, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.
- Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen ab 5 Bft untersagt.
- Für den Fall, dass unerwartet Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Personen ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.