Haftungsausschluss:
Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder auch Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso haftet der Mieter im vollen Umfang, wenn die Hüpfburg oder das Zubehör entwendet wurde. Jeder an der Hüpfburg entstandene Schaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
Gefahrenübertragung: Der Vermieter ist nicht verantwortlich für evtl. auftretende Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit den Vermieter von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch Klagen Dritter entstehen. Für Versicherungen jeglicher Art hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
Mietbedingungen Hüpfburg (Allgemeine Geschäftsbedingungen):
- Mit der Mietgebühr wird der Verein Little Lambs e.V. unterstützt. Der Verein unterstützt seit über 20 Jahren Waisen- und Pflegekinder in der Ukraine, Moldawien und Russland mit humanitärer Hilfe, die Aufnahme in sogenannte „Familienhäuser“ und der Durchführung von Freizeitcamps. Weitere Infos unter www.huepfenfuerdengutenzweck.de oder www.little-lambs.de.
- Zustandekommen des Vertrags
Der Vermieter macht dem Mieter seiner Anfrage entsprechend ein schriftliches Angebot. Das Angebot gilt als angenommen: wenn es schriftlich bestätigt wird oder die Miete bezahlt wird oder die Hüpfburg abgeholt wird – je nachdem, was zuerst eintritt.
- Schlechtwetter
Bei ungeeignetem Wetter kann die Reservierung noch am selben Tag von beiden Seiten storniert werden. Dem Mieter entstehen dabei keine Kosten. Kann das bereits abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“. Die Hüpfburg muss trocken und sauber zurückgebracht werden.
- Zahlungsbedingungen
Die Miete wird spätestens bei Abholung der Hüpfburg fällig und kann durch Barzahlung oder Echtzeit-Überweisung beglichen werden.
- Mietdauer
Bei Tagesmieten muss die Hüpfburg grundsätzlich noch am selben Abend zurückgebracht werden. Die Abholung ist ab 8.00 Uhr morgens möglich, die Rückgabe bis 22.00 Uhr – genaue Uhrzeit nach Absprache. Bei Mieten über mehrere Tage oder Wochenende kann die Hüpfburg am Abend vorher nach Absprache abgeholt werden. Bitte die Lagerungshinweise beachten.
- Nutzung Pkw-Anhänger
Nach Absprache kann der Pkw-Anhänger für den Transport der Hüpfburg Löwe Multiplay kostenfrei genutzt werden. Bitte Leihbedingungen beachten.
- Aktuelle Preisliste
– Hüpfburg Multiplay Löwe
Tagesmiete 100,00 € Wochenendmiete 180,00 €
– Hüpfburg Mini Bounce Löwe
Tagesmiete 70,00 € Wochenendmiete 120,00 €
Achtung:
Bei nasser oder stark verschmutzter Rückgabe fallen Reinigungskosten nach Aufwand an, jedoch mindestens 50,00 €!
Tagesmiete: Abholung ab 8.00 Uhr, Rückgabe bis 22.00 Uhr am selben Tag
Wochenendmiete: Abholung ab Freitag 20.00 Uhr, Rückgabe bis Sonntag 22.00 Uhr
oder nach Absprache.
Mit Annahme des Angebotes / Begleichung der Rechnung / Abholung der Hüpfburg ( je nachdem, was zuerst eintritt) gelten diese Bedingungen als anerkannt und akzeptiert.
Leihbedingungen Pkw-Anhänger
- Wir stellen dem Mieter der Hüpfburg „Löwe Multiplay“ einen Pkw-Anhänger nach Absprache kostenfrei zur Verfügung. Für ein geeignetes Zugfahrzeug ist der Mieter selbst verantwortlich.
- Die Leihgabe gilt nur für den Zeitraum der Hüpfburgmiete wie zuvor angegeben.
- Der Anhänger darf ausschließlich zum Zweck des Transports der Hüpfburg und Zubehör zum Aufstellort der Hüpfburg und zurück genutzt werden. Er darf nicht für andere Fahrten verwendet werden.
- Der Anhänger darf nur vom Mieter bzw. einer von ihm bestimmten Person genutzt werden.
- Folgendes Zubehör wird mit dem Anhänger entliehen: Spannnetz
- Der Mieter ist selbst für seine gültige Fahrerlaubnis verantwortlich und verpflichtet sich, sämtliche Straßenverkehrsregeln zu beachten.
- Der Anhänger wird verkehrssicher und ohne Schäden übergeben.
- Sollten während der Leihe Schäden entstehen, sind diese uns umgehend mitzuteilen. Bei einem Unfall sollte immer die Polizei hinzugezogen werden.
- Für Schäden, starke Verschmutzungen, Diebstahl oder Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang.
- Es dürfen keine Reparaturen oder Veränderungen ohne unsere Zustimmung durchgeführt werden.
- Gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Sicherheitshinweise
- Die Hüpfburg muss während des gesamten Betriebes von einem verantwortlichen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Hüpfburg nicht überlastet wird und kein Kind über die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt oder dergleichen mehr.
- Die Hüpfburg „Multiplay Löwe“ sowie „Mini Bounce Löwe“ ist für Kinder in einem Alter von min. 4 Jahren und max. 14 Jahren (bzw. Körpergröße 90cm bis 140cm) konzipiert.
- Die maximale Benutzerzahl von 12 Kindern (Multiplay Löwe) bzw. 4 Kindern (Mini Bounce Löwe) soll nicht überschritten werden.
- Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, sollte vergleichbar sein.
- Das Tragen von Schuhen, Brillen, Schmuck, scharfen oder heißen Gegenständen in der Hüpfburg ist nicht erlaubt.
- Speisen und Getränke jeglicher Art sind in der Hüpfburg verboten. (Auch Kaugummi!)
- Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling, Schubsen etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.
- Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden.
- Die Benutzung der Hüpfburg sollte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände erfolgen.
- Es muss darauf geachtet werden, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken.
- Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen ab 5 Bft untersagt.
- Für den Fall, dass unerwartet Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Sicherungsausfall, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Personen ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.
Betriebshinweise Hüpfburg
- Die Hüpfburg ist gemäß der Aufbauanleitung auf- und abzubauen.
- Aufstellen
- Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem
- Für den Aufbau der Hüpfburg ist vorzugsweise eine ebene, freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. Auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Vor dem Ausbreiten der Schutzplanen ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc. ist. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!).
- Es ist darauf zu achten, daß keine Autos in die Hüpfburg fahren können. Rund um die Hüpfburg sollte ein freier Platz von mindestens 180 cm vorhanden sein.
- Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht verdreht ist.
- Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie- Kostenanforderungen an den Vermieter stellen.
- Wurde die Hüpfburg vom Vermieter aufgestellt, ist ein Verschieben/Umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden. Das Gebläse muss in einem Innenraum gelagert werden.
Warnhinweis: Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.
Bei Sturm, starkem Wind oder Niederschlag darf die Hüpfburg nicht benutzt werden. Sie ist im Fall von höherer Gewalt (Feuer, Wasser, Sturm o.ä.) sofort von dem Mieter außer Betrieb zu nehmen und entsprechend (abgebaut) vorübergehend zu sichern.
- Aufblasen
- Die Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang.
- Während des ganzen Betriebes muss unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Papier oder sonstiges den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden, dass möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beobachten und zu kontrollieren.
- Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. Das Gebläse darf nur mit einem feuchtigkeitsgeschützten Verlängerungskabel betrieben werden. Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen.
- Luft ablassen
Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen.
- Aufbewahrung über Nacht
- Bei Miete über Nacht muss das Gebläse trocken im Haus oder Garage gelagert werden.
- Die Hüpfburg ist mindestens mit einer Plane abzudecken, um Wasserschäden zu vermeiden.
- Rückgabe:
- Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Bestückung pfleglich zu behandeln und in einem einwandfreien sauberen Zustand, ordnungsgemäß (trocken) und verpackt zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung bei entstandenen Schäden und Verlusten. Die Hüpfburg ist mit Sorgfalt zu behandeln.
- Reinigung: Vor dem Abbau hat der Mieter die Hüpfburg auf Schäden und Verschmutzung zu überprüfen. Grober Schmutz wie Gras und Blätter sollten gesaugt oder ausgefegt werden; Schmierspuren müssen feucht gereinigt (keine chemischen Reinigungsmittel) und trocken nachgewischt werden.
- Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.
- Bei grober Verschmutzung oder nasser Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens 50,00 €, zu zahlen.
- Nutzung
- Der Mieter darf von der entliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Hüpfburg Dritten zu überlassen. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
- Soweit für den Betrieb der Hüpfburg behördliche Genehmigungen erforderlich sind, hat der Mieter diese selbst einzuholen.
- Für benötigte Versicherungen aller Art, insbesondere der korrekten Haftpflichtversicherung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.
- Schlechtwetter-Garantie: Bei ungeeignetem Wetter kann die Reservierung noch am selben Tag von beiden Seiten storniert werden. Dem Mieter entstehen dabei keine Kosten. Kann das bereits abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. „Nichtbenutzung“.
- Versicherung: Für die benötigten Versicherungen aller Art, insbesondere der korrekten Haftpflichtversicherung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Es ist sinnvoll, vorher bei der vorhandenen Versicherung anzufragen, ob die Miete einer Hüpfburg im Versicherungsumfang inbegriffen ist.
- Privater Mieter (z.B. Familienfeier): Privathaftpflicht
- Gewerblicher Mieter (z.B. Firmenfeier): Betriebshaftpflicht
- Sonstige Institutionen (z.B. Kirchen, Vereine): Veranstalter – Haftpflicht